Ausbildung aller Klassen

Motorrad-Klassen
Mofa, M, A1, Abeschränkt, Aunbeschränkt

Klasse: Mofa

ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
Mofa
  • maximal 25 km/h bbH2)
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Klasse: M

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
Motorrad
  • maximal 45 km/h bbH2)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Klasse: A1

LEICHTKRAFTRÄDER
Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

Klasse: A beschränkt

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad
  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Klasse: A unbeschränkt

SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad
  • über 25 kW Motorleistung oder
  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

PKW-Klassen
B, BE

Klasse: B

Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
  • Anhänger bis 750 kg zG1)
  • Anhänger über 750 kg zG1),
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Klasse: BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
  • Anhänger über 750 kg zG1),
    wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
  • Anhänger über 750 kg zG1),
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.


Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE

Klasse: C1

LEICHTERE LKW
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

Klasse: C1E

LEICHTERE LASTZÜGE
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und Anhänger über 750 kg zG1)

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Klasse: C

SCHWERERE LKW
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

Klasse: CE

SCHWERERE LASTZÜGE
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)

Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE

Klasse: D1

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

Klasse: D1E

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • mit Anhänger über 750 kg zG1)

Klasse: D

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

Klasse: DE

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
  • mit Anhänger über 750 kg zG1)

Klasse L

Klasse: D1

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
    (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH2) auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger

Klasse S

Klasse: S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) - Hubraum max. 50 ccm
    • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) - max. 4 kW Nutzleistung
    • Elektromotor - max. 4 kW Nenndauerleistung

Klasse T

Klasse: T

  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

1) zG = zulässige Gesamtmasse 2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit