Mit dem 10.09.2009 ist für den Lkw-Bereich das EU-Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz in Kraft getreten, welches für den Bus-Bereich bereits seit dem 10.09.2008 gilt (siehe untere Grafik).
EU-Berufskraftfahrer/in |
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Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation |
Weiterbildung | |
EU-Berufskraftfahrer-QualifikationsgesetzZusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis gilt: |
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Prüfungsumfang:
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Weiterbildungspflicht: Innerhalb von fünf Jahren fünf Tage
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